Haftung

HAFTUNG

I. Angaben auf dieser Website und in der Tourenbeschreibung

Alle Angaben in der Tourenbeschreibung wurden sorgfältig recherchiert und auf den neuesten Stand gebracht. Für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden, weshalb die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Insbesondere bei GPS-Daten können Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Sollte die Webseite Links auf Webseiten Dritter enthalten, so machen wir uns die Inhalte nicht zu eigen und übernehmen für die Inhalte keine Haftung.

II. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an der DMK TRANSALP erfolgt auf eigenes Risiko. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf 1.500.000,00 Euro bei Personenschäden sowie 50.000,00 Euro bei Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall.

III. Absage und Abbruch der DMK TRANSALP

Ist bic in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber den Teilnehmenden. In diesen Fällen darf bic Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmenden von der DMK TRANSALP ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Sollte bic in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, erfolgt eine Verlosung für die behördlich vorgeschriebene Höchstanzahl der Teilnehmenden. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Wenn die Alpenüberquerung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge.

IV. Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Ausschreitungen, Embargo, Epidemien, Pandemien wie COVID-19, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.

V. Gesundheitlicher Zustand und erhöhtes Risiko bei einer Alpenüberquerung

Wir übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die daraus resultieren, dass die Teilnehmenden in einem für die Bewältigung der Alpenüberquerung nicht ausreichendem Fitnesszustand oder mit einer Infektion, akuten Krankheit oder Verletzung starten und/oder nicht unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich während der Teilnahme unwohl fühlen und/oder sich verletzt haben. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Folgen, die sich aus einer Teilnahme mit für eine Alpenüberquerung ungeeignete Ausrüstung ergeben. Die Teilnehmenden sind sich dem erhöhten Verletzungsrisiko bei einer Alpenüberquerung bewusst und müssen ferner den Start und die Durchführung der einzelnen Etappen von den Wetter- und Streckenbedingungen abhängig machen, über die sie sich vorab selbst informieren.