TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der vom Business Innovators Club UG (haftungsbeschränkt), Europaplatz 5, 64293 Darmstadt (nachfolgend „bic“, „wir“ oder „uns“) organisierten und durchgeführten Alpenüberquerung DMK TRANSALP im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August 2023.

I. Veranstalter der DMK TRANSALP

bic führt die DMK TRANSALP als Veranstalter durch und ist berechtigt Verträge mit den Teilnehmenden im eigenen Namen zu schließen. Sämtliche Erklärungen der Teilnehmenden sind an uns zu richten. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen bic und den Teilnehmenden. Die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen sind auf der Webseite zur DMK TRANSALP abrufbar.

II. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung, die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Alpenüberquerung zur Teilnahme zu erfüllen und im Zweifelsfall ärztlichen Rat eingeholt zu haben. Zur Veranstaltung wird der/die Teilnehmer:in nur dann antreten, wenn er/sie gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat. Ferner wird er/sie die Alpenüberquerung bei Anzeichen von Schwäche und/oder Unwohlsein sofort abbrechen. Eine Teilnahme mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Alpenüberquerung erfordert, ist nicht zulässig.

III. Informationen und kurzfristige Änderungen

Informationen zur Organisation und ggfs. kurzfristige Änderungen finden sich auf der Website zur DMK TRANSALP. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich hierüber regelmäßig, jedenfalls am Tage/an den Tagen der Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter:innen ist unbedingt Folge zu leisten.

IV. Rücktritt, Absage und Nicht-Teilnahme

Erklären Teilnehmende, nicht am Vertrag über die Teilnahme an der DMK TRANSALP festhalten zu wollen (z. B. durch Kündigungs- oder Rücktrittserklärung), bzw. sagen sie die Teilnahme an der Alpenüberquerung ab oder nehmen sie das Startrecht – ohne abzusagen – nicht wahr (No-Show), so verstehen wir diese Erklärung bzw. dieses Verhalten – unabhängig davon, ob die Teilnehmenden hierzu berechtigt sind – als endgültigen Verzicht auf das Startrecht und die Teilnahme. Wenn Teilnehmende erklären, nicht zur DMK TRANSALP antreten zu wollen oder – gleich aus welchen Gründen – nicht zu starten, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Spendenbetrages.